Sanierungsscheck für Private 2020 – Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive
Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive
Es sind sowohl umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. guten Standard als auch Teilsanierungen (Reduktion des Heizwärmebedarfs mind. 40%) förderungsfähig.
Föderungsfähige Maßnahmen sind die Dämmung der Außenwände sowie der obersten Geschoßdecke und des Daches. Es sind auch die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und die Sanierung und der Austausch von Fenster und Außentüren förderungsfähig. Die Förderung kann auch für die Umstellung eines fossilen Heizungssystems auf eine Holzzentralheizung, eine Wärmepumpe, auf Nah- oder Fernwärme oder auf eine thermische Solaranlage beantragt werden.
Die Förderung erhalten Sie einmalig in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses. Die Planungskosten werden dabei mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten berückstichtigt.
Insgesamt können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Einreichen können nur natürliche Personen. Die Leistungen zu förderungsrelevanten Sanierungsmaßnahmen werden ab 1. Jänner 2020 anerkannt.
Ab dem 11. Mai 2020 können Anträge so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind.
Bereits bei Antragstellung müssen Sie einen Energieausweis vom Bestandsgebäude und einen Energieausweis des Gebäudes nach den geplanten Maßnahmen berechnen.